Sie haben als unverschuldeter Geschädigter bei einem Verkehrsunfall Rechte, welche Sie wahrnehmen sollten, um eine Schadensregulierung zu Ihren Ungunsten zu vermeiden.
Diese Rechte erstrecken sich über die freie Wahl eines unabhängigen KFZ-Sachverständigen sowie die eines Rechtsanwalts. Ist die Schuldfrage geklärt und Ihr Unverschulden bewiesen, so haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, die veranschlagten Reparaturkosten – jedoch abzüglich der Mehrwertsteuer – in einer fiktiven Abrechnung abzurechnen und sich den Betrag auszahlen zu lassen.
Darüber hinaus steht Ihnen, beim Verzicht auf einen Mietwagen, eine Entschädigung für den Nutzungsausfall Ihres beschädigten Fahrzeuges zu.
Die Kosten sowohl für das Schadensgutachten als auch die Rechtsanwaltskosten trägt die Versicherung des Unfallverursachers. Es gibt jedoch auch eine Pflicht zur Schadensminderung sowie die Besonderheit des Bagatellschadens, welche bei einem Reparaturwert von unter 750,00 Euro greift. Hier erstellen wir Ihnen kein Schadensgutachten, sondern erstellen auf Wunsch zur Darlegung des Schadens bei der Versicherung einen Kostenvoranschlag nebst Fotodokumentation.
Wir sind als KFZ-Gutachter und KFZ-Unfallgutachter hauptsächlich für unsere Kunden in Grünstadt, Bad Dürkheim, Frankenthal, Alzey und Worms tätig und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.